Asylbewerber*innen

Definition und Statuserklärung

von
Nicolas Arp
und

Asylbewerber*in - Definition und Dauer des Status

Als Asylbewerber*in bezeichnet man eine Person, die sich im Asylverfahren befindet, bis dieses erfolgreich oder erfolglos abgeschlossen ist. In Deutschland und Österreich erhalten Asylbewerber*innen zu diesem Zeitpunkt erste Ausweise, die den Zugang zu Unterkünften und sozialen Leistungen ermöglichen. Selbst im Falle einer Klage gegen einen negativen Asylantrag bleibt der Asylbewerberinnen-Status bis zum Urteil bestehen.

Regularisierung des Aufenthalts

Durch diesen Status wird - z.B. in Deutschland - auch ein irregulärer Grenzübertritt zu einem (zumindest vorübergehenden) regulären Aufenthalt im Land, indem eine Aufenthaltsgestattung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgestellt wird. Bei einem positiven Asylbescheid erhalten Asylbewerber*innen eine Aufenthaltserlaubnis.