Definition und Statuserklärung
Als Asylbewerber*in bezeichnet man eine Person, die sich im Asylverfahren befindet, bis dieses erfolgreich oder erfolglos abgeschlossen ist. In Deutschland und Österreich erhalten Asylbewerber*innen zu diesem Zeitpunkt erste Ausweise, die den Zugang zu Unterkünften und sozialen Leistungen ermöglichen. Selbst im Falle einer Klage gegen einen negativen Asylantrag bleibt der Asylbewerberinnen-Status bis zum Urteil bestehen.
Durch diesen Status wird - z.B. in Deutschland - auch ein irregulärer Grenzübertritt zu einem (zumindest vorübergehenden) regulären Aufenthalt im Land, indem eine Aufenthaltsgestattung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgestellt wird. Bei einem positiven Asylbescheid erhalten Asylbewerber*innen eine Aufenthaltserlaubnis.