Das Hotspot-System auf den griechischen Inseln

von
Nicolas Arp
und

Zur Bewältigung der hohen Ankunftszahlen von Geflüchteten in Griechenland richtete die griechische Regierung mit Hilfe und Unterstützung der EU auf 5 Inseln sog. "Hotspots" ein. Diese Errichtung dieser "Hotspots" ist auch eng mit dem EU-Türkei-Deal verbunden. Die "Hotspots" sind auf den Inseln Lesbos, Samos, Chios, Kos und Leros. Geflüchtete, die auf diesen Inseln ankommen, dürfen diese bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens nicht verlassen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur für vulnerable Gruppen, die gesetzlich definiert sind.

Seit Jahresbeginn 2020 ist in Griechenland allerdings ein neues Asylgesetz in Kraft. Dieses änderte die Gesetzeslage, sodass Asylbewerber*innen, die als vulnerabel gelten, nicht mehr zwangsläufig eine Ausnahme von diesem Hotspot-System darstellen. Es werden nach wie vor vulnerable Menschen ans Festland gebracht, allerdings ist die Entscheidungspraxis sehr undurchsichtig geworden.

Quelle:
Bundeszentrale für politische Bildung:  Menschenrechtliche Bewertung des Flüchtlingsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei (letzter Zugriff: 20.04.2020)