Geflüchtete zurückzudrängen ist gegen das Völkerrecht, lebensgefährlich und: illegal
Pushbacks sind eine gängige Praxis, Menschen auf der Flucht davon abzuhalten, staatliche Grenzen zu passieren. Derartige Pushbacks gibt es vor allem (meistens, aber nicht nur durchgeführt durch Frontex) in der Ägäis und im Mittelmeer. Hier werden flüchtende Menschen in die Türkei oder nach Libyen zurückgedrängt.
Menschenrechtsexpert*innen kritisieren eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR): Im Februar 2020 entschied er, dass Pushbacks flüchtender Menschen aus der spanischen Exklave Melilla nach Marokko rechtmäßig seien. Das ist problematisch, denn seither sind zunehmend Fälle solcher oft brutaler Zurückweisungen publik geworden. Etwa an der Grenze von Bosnien-Herzegowina zu Kroatien - dort gehen Grenzschutzeinheiten mit großer Härte gegen Menschen vor, um zu verhindern, dass sie in Kroatien um Asyl ansuchen können.
Die Menschenrechtskommissarin des Europarats spricht mittlerweile von einem "systematischen, paneuropäischen Problem". Das sich durch den Krieg in der Ukraine noch deutlich verschärft hat. Denn während Kriegsflüchtlinge von dort - zu Recht - weitgehend problemlos in die EU einreisen können, werden Geflüchtete anderswo menschenrechtswidrig davon abgehalten. Gut dokumentierte Fälle gibt es unter anderem von Österreich über Italien und Spanien bis nach Zypern und Bulgarien. Um nur einige zu nennen.
Klar ist: Es darf beim Asylrecht keine doppelten Standards geben.