Über die problematische Natur von Rückübernahmeabkommen und die Auswirkungen auf die Betroffenen.
Rückübernahmeabkommen (RÜA) sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Staaten, die eine Rückführung irregulär eingereister Menschen in ihr Herkunftsland regeln. Diese Abkommen werden immer zahlreicher, besonders in Europa, wo die Asylpolitik immer restriktiver wird. Doch was steckt hinter diesen Vereinbarungen?
Rückübernahmeabkommen werden zwischen Aufnahmeländern und Herkunftsstaaten geschlossen, um die Rückführung von irregulär eingereisten Personen zu regeln. Die Abkommen sind essenziell für Aufnahmeländer, da Herkunftsstaaten die Rückführung ihrer Staatsangehörigen verweigern können, da sie souveräne Staaten sind und nicht einfach dazu verpflichtet werden können. Gemeinsame Abkommen sollen dieses Problem umgehen.
Obwohl Rückübernahmeabkommen für Aufnahmeländer oft als essentiell dargestellt werden, können sie problematisch für die betroffenen Personen sein. Auch wenn das Verfahren korrekt abgewickelt wird, ist unvorhersehbar, wie es den Menschen nach der Abschiebung (physisch oder mental) ergeht. Die Abkommen bergen Risiken, wonach fehlende familiäre, humanitäre oder soziale Strukturen Rückkehrer*innen weiter gefährden können.
Die EU hat bis 2020 insgesamt 17 RÜA geschlossen - darunter mit Ländern wie der Ukraine, Pakistan, Moldau oder Serbien. Ein aktuelles Beispiel ist der EU-Türkei-Deal, der es der EU erlaubt, Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder die keinen beantragen wollen, wieder zurück in die Türkei zu bringen. Dieses Abkommen ist besonders umstritten, da die Türkei selbst keine sicheren Bedingungen für Flüchtlinge bietet.
Rückübernahmeabkommen werden ein weit verbreitetes Instrument für Aufnahmeländer bleiben, um die Rückführung irregulär eingereister Personen zu erleichtern. Doch es ist wichtig, die Risiken und Probleme dieser Abkommen zu berücksichtigen, insbesondere für die betroffenen Personen. Eine humanitäre und faire Asylpolitik sollte immer im Vordergrund stehen.