Abgelehnte Asylanträge und ihre Bedeutung

Ein Überblick über die Gesetzeslage in Deutschland

von
Nicolas Arp
und

Die verschiedenen Formen negativer Asylbescheide

Es gibt zwei besondere Formen negativer Asylbescheide: Anträge können als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden. Diese Unterscheidung ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Betroffene rechtlich gegen den Bescheid vorgehen wollen. Die folgenden Erläuterungen gelten hauptsächlich für die Gesetzeslage in Deutschland, sind jedoch grundsätzlich ähnlich bis deckungsgleich in Österreich.

Abgelehnte Asylanträge

Wenn ein Asylantrag "einfach" abgelehnt wird, bedeutet das, dass die Behörden nicht der Meinung sind, dass betroffenen Personen ein Schutzstatus zugesprochen werden sollte. Die Gründe dafür können vielfältig sein, aber es gibt keine offensichtlichen Mängel im Antrag selbst.

Unzulässige Asylanträge und ihre Gründe

Ein Asylantrag kann aus verschiedenen Gründen unzulässig sein. Es geht immer um die Zuständigkeit für den gestellten Antrag. Im Dublin-Verfahren, z.B., ist in der Regel der europäische Staat zuständig, den Asylwerber*innen in Europa erstmals betreten haben. Ein Asylantrag kann auch unzulässig sein, wenn ein anderer EU-Staat einer betroffenen Person bereits Asyl gewährt hat oder wenn die Person durch einen sicheren (oder anderen) Drittstaat kam, der bereit wäre, sie zurückzunehmen. In Deutschland zählen dazu auch die Schweiz und Norwegen. Ein negativer Asylbescheid führt in der Regel zu einer Abschiebungsandrohung oder in besonderen Fällen zu einer Abschiebungsanordnung.

Offensichtlich unbegründete Asylanträge: Was bedeutet das?

Die Zuerkennung eines Schutzstatus für Asylbewerber setzt bestimmte Voraussetzungen voraus. Wenn diese Voraussetzungen offensichtlich nicht vorliegen, wird der Asylantrag als unbegründet abgelehnt. Doch was bedeutet "offensichtlich unbegründet" in diesem Zusammenhang?

Es gibt verschiedene Faktoren, die dazu führen können, dass ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist. Zum Beispiel wird angenommen, dass eine Person aus wirtschaftlichen Gründen im Antragsland lebt und nicht aufgrund von Fluchtgründen. Oder es fehlen Nachweise für die Gründe und Erfahrungen, die zur Flucht geführt haben, oder diese beruhen auf falschen Tatsachen und Beweisen. Auch eine vorgetäuschte Identität kann zum Ausschluss aus dem Asylverfahren führen. Schließlich darf ein Asylantrag nicht nur gestellt werden, um einen längeren Aufenthalt im Antragsland zu erreichen.

Folgen der Ablehnung von Asylanträgen: Unterschiede und Anfechtungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Formen der Ablehnung von Asylanträgen, die unterschiedliche Auswirkungen haben. Die Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn der Asylbewerber die Entscheidung anfechten möchte.

Wenn der Asylantrag "einfach" abgelehnt wird, hat der Betroffene das Recht, innerhalb von zwei Wochen Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Die Klage kann auch mit einer ausführlichen Begründung versehen werden, für die zwei weitere Wochen zur Verfügung stehen. Sobald die Klage eingegangen ist, entfaltet sie eine aufschiebende Wirkung, die bedeutet, dass die negative Entscheidung (und damit die drohende Abschiebung) bis zum Ende des Gerichtsverfahrens nicht durchgesetzt werden kann. In diesem Fall sind Menschen vor einer Abschiebung vorerst sicher.

Im Falle der Unzulässigkeit oder offensichtlichen Unbegründetheit eines Anliegens schreibt das Gesetz lediglich eine Frist von einer Woche vor, um sich auf dem Klageweg dagegen zu wehren. Allerdings haben solche Klagen keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass eine drohende Abschiebung trotz Klageeinreichung durchgesetzt werden kann. Um dieser Situation entgegenzuwirken, wird die Klage oft zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung eingereicht. Dies erschwert die Lage zusätzlich.


Quellen: 
Deutschland: §§ 29, 30, 74, 75 AsylG (Asylgesetz)