Das Non-Refoulement-Prinzip

Nicht wieder dorthin! Wie das Völkerrecht Menschen vor Zurückweisung schützt.

von
Nicolas Arp
und

Zu Deutsch: Prinzip der Nichtzurückweisung. Dies ist eine völkerrechtliche Grundlage, die in zahlreichen regionalen - etwa zwischen der EU und Afrika - und internationalen Abkommen - wie der Genfer Flüchtlingskonvention - verankert ist. Danach dürfen Menschen nicht in eine Situation oder ein Land zurückgeschickt werden, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Nicht nur die Abschiebung dorthin verletzt das Non-Refoulement-Prinzip.

Ein Verstoß gegen dies Prinzip kann für Betroffene schwerwiegende Folgen haben - wenn ein Staat jemanden wissentlich in ein Land abschiebt, das diese Person wiederum in eine Situation bringt, die den Grundsatz verletzt. Konkret: wenn ein Mensch aus Syrien von Griechenland aus in die Türkei und von dort wieder nach Syrien abgeschoben wird. Denn da ist es für ihn oder sie keinesfalls sicher. Im Gegenteil.


Quelle:
Informationsplattform humanrights.ch: Menschenrechte: Non-Refoulement Prinzip (letzter Zugriff: 20.04.2020)