In Deutschland erhalten ausreisepflichtige Personen im Bedarfsfall eine Duldung, also die vorübergehende Aussetzung ihrer Abschiebung. Mögliche Gründe: fehlende Reisepapiere (Pass); mangelnde Reisefähigkeit. Personen mit Duldungen erlangen allerdings keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus. Entfällt der Grund für die Duldung, kann die betroffene Person abgeschoben werden.