Die European Union Agency for Asylum (EUAA), ihre Aufgaben und die Einflussnahme auf nationale Asylverfahren
Die EU-Agentur für Asyl (European Union Agency for Asylum), früher bekannt als EASO, hat das Ziel, die europäischen Asylsysteme zu harmonisieren und eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene zu schaffen. Darüber hinaus fungiert die Agentur als zentralisierte Informationsquelle und veröffentlicht Berichte und Analysen zu den Herkunftsländern von Geflüchteten.
Die EU-Agentur für Asyl existiert seit 2011, war aber aufgrund ihres begrenzten Budgets und eingeschränkter Eingriffsrechte bis 2015 weitgehend unbekannt. Seitdem haben sich ihre Schwerpunkte erheblich verändert und ihre Tätigkeiten erweitert, insbesondere in Bezug auf die steigenden Ankunftszahlen von Menschen auf der Flucht in Italien und Griechenland. Die EUAA bietet jetzt auch operationelle Unterstützung vor Ort und beteiligt sich verstärkt an den administrativen Teilen von Asylverfahren.
Im Zusammenhang mit dem System der sogenannten Hotspots beteiligen sich EUAA-Mitarbeiter*innen zunehmend an den administrativen Teilen der Asylverfahren. Sie unterstützen beispielsweise bei der Durchführung von Asylanhörungen, bei denen Menschen ihre Fluchtgründe darlegen. Obwohl EUAA-Mitarbeiter*innen keine Entscheidungen treffen, sind diese Anhörungen von entscheidender Bedeutung. Eine problematische Tatsache ist, dass eine bei der Anhörung nicht anwesende Person später auf der Grundlage eines Anhörungsprotokolls über den Asylantrag entscheidet.
Die EU-Agentur für Asyl ist derzeit in Zypern (Nikosia), Italien (Rom), Griechenland (Athen) und Spanien (Kanarische Inseln) aktiv.