Grenzöffnung. Aber nicht für alle.
Das Schengener Abkommen, verabschiedet 1985 in der luxemburgischen Gemeinde Schengen, markierte einen Meilenstein in der europäischen Integration. Das Abkommen, das seitdem mehrfach erweitert wurde, hatte zum Ziel, die Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen abzuschaffen und den freien Personen- und Warenverkehr im Schengenraum zu ermöglichen.
Nicht nur EU-Staaten, sondern auch Nicht-EU-Staaten wie Island, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen sind Teil des Schengenraums. Staatsangehörige aus Drittländern ohne Abkommen mit den Schengen-Mitgliedsstaaten können mit dem sogenannten Schengen-Visum für 90 Tage in den Schengen-Raum einreisen.
Die Liberalisierung der Binnengrenzen ging mit einer stärkeren Überwachung der europäischen Außengrenzen einher, um irregulärer Migration entgegenzuwirken. Eine verstärkte Zusammenarbeit nationaler Polizei- und Justizbehörden ist ebenfalls Teil des Abkommens.
Trotzdem kam es während der großen Fluchtbewegungen ab 2015 und, zuletzt, im Rahmen der COVID-19-Pandemie zu zeitweiligen innereuropäischen Grenzschließungen.